Lagerplatz


Der Lagerplatz steht nur für Pfadfinder, Jungwacht, Blauring und Jungschar zu verfügung (nicht für einzelne Familien verfügbar). Er wird höchstens ein Jahr im voraus vermietet.


Der Lagerplatz ist 2024 vom 1.Juli bis 2. August  besetzt.

Besetzt:bis 1.-20.7.und 20.7.-2.8..2024

Informationen  Tel. 078 707 29 20

oder per mail an dietegen@bluewin.ch

Das Baden im Canovasee ist für mehrwöchige Lager im Mietpreis inbegriffen!
Nach den Pfadfinder-Richtlinien muss mindestens ein Leiter ein Lebensretterpreve haben, um in See baden zu gehen. Die Pfadi Richtlinien für Covid 19 müssen eingehalten werden.

Lebensmittel können im Dorfladen eingekauft werden.(Tel.081 655 12 06)

Holz von der Sägerei in Cazis 079 471 45 80

oder vom Förster K. Ziegler 081 650 13 14


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Mietvertrag für Zeltplatz:

zwischen (Vermieter)
Adresse:

Dietegen von Planta
Canova
7417 Paspels
Tel. / 078 707 29 20
dietegen@bluewin.ch


Und folgender Gruppe (Mieter)
Genaue Adresse:





Tel. / Email:

Wird folgender Mietvertrag für ein Zeltlager abgeschlossen:

Der Vermieter ist bereit sein Grundstück genaue Bezeichnung: Wiese Langjon 
dem Mieter vom _____________bis_____________als Zeltplatz zur Verfügung zu stellen.

Besondere Vereinbarungen:
Bei der Ankunft ist das oben genannte Grundstück gemäht. bzw, abgeerntet.
Eine Feuerstelle darf für die Küche gemacht werden.
Brennholz darf im Wald gesammelt werden.
Entwässerungsgräben dürfen auf dem erwähnten Grundstück ausgehoben werden.
Wasser kann beim Stall und beim Hydrant bezogen werden. (min. 50m Schlauch erforderlich). 
Die Latrine kann im Wald gebaut werden.
Der Material- und Gepäcktransport vom Bahnhof/Station zum Lagerplatz und zurück wird durch den Mieter (Lastwagen ohne Anhänger) oder Cargo Domizil ausgeführt.
Zufahrt von Motorfahrzeugen für Transporte ist wie folgt gestattet: Zwei Autos
Als Notunterkunft steht der Stall zur Verfügung neben dem Lagerplatz.
Abfälle: Sackgebühr: 30 Litter Sack 3.50 Fr. (Kann im Dorfladen bezogen werden).
Das Baden im Canovasee ist im Mietpreis inbegriffen.

Der Mieter verpflichtet sich:
Auf dem Zeltplatz und im angrenzenden Wald Ordnung zu halten, nur an den vorgesehenen Stellen Feuer zu entfachen und am Schluss des Lagers den Platz dem Vermieter sauber und in Ordnung (alle Gräben zugeschüttet, bzw. mit Rasenziegel gedeckt) zu übergeben. Das gleiche gilt für die Notunterkunft / das Materialmagazin.
Nachtruhe 22.00 Uhr (Bei Nachtübungen muss der Vermieter informiert werden)


Der Mieter entschädigt den Vermieter folgendermassen:
Zeltplatz und baden im Canovasee
pro Person / Woche Fr. 14.-
Zahlbar innert 30 Tagen nach Abschluss des Lagers auf PC-Konto: _________




Übernahme und Rückgabe:
Übernahme: Datum/Zeit Zustand (festgestellte Mängel):
Rückgabe: Datum/Zeit: Zustand (festgestellte Mängel):
Weitere Bestimmungen:
Kroki des Lagerplatzes:



Der Vermieter:_Dietegen von Planta___    Der Mieter:

Ort, Datum:___Paspels, den _______       Ort, Datum:

Unterschrift:_____________________      Unterschrift:

per Mail an dietegen@bluewin.ch